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Investitionsbeihilfe

Die Gelder für die Investitionsbeihilfe kommen aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und von der Stadt Leipzig.
Es können Investitionen im Fördergebiet Zentrum Eisenbahnstraße – Leipzig Ost bezuschusst werden, wenn sie in engem Zusammenhang mit der Gründung bzw. mit der Erweiterung oder Sicherung kleiner bestehender Unternehmen stehen. Die maximale Förderhöhe beträgt 35 Prozent. Werden neue Arbeitsplätze geschaffen, kann sie auf bis zu 40 Prozent erhöht werden, falls mehr als fünf neue Arbeitsplätze entstehen, sogar auf 50 Prozent.

Nähere Informationen: Investitionsbeihilfe für kleine Unternehmen

Förderrichtlinie der Stadt Leipzig über die Gewährung von Zuwendungen an kleine Unternehmen im Rahmen des EFRE-Förderprogramms nach VwV-Stadtentwicklung 2007-2013 vom 20.05.2008, Abschnitt II Nr. 1.4 a (Nachhaltige Stadtentwicklung) („Investitionsbeihilfe“)
Veröffentlicht im Leipziger Amtsblatt am 4. Juli 2009 (PDF-File, ca. 0,9 MB)

Faltblatt: Fördermittel für die lokale Wirtschaft im Leipziger Osten. Beihilfeprogramm für kleine Unternehmen im EFRE-Fördergebiet „Zentrum Eisenbahnstraße / Leipzig-Ost” (PDF-File, ca. 635 kB)

 

 

 

 

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Beschäftigungsbeihilfe

Die Beschäftigungsbeihilfe wird mit dem Projekt OstWerkStadt möglich, das seinerseits im Rahmen des vom Bundesbauministerium aufgelegten Programms „Soziale Stadt – Bildung, Wirtschaft, Arbeit im Quartier (BIWAQ)” realisiert und mit Geldern des Europäischen Sozialfonds (ESF), des Bundes und der Stadt finanziert wird.
In kleinen und mittleren Betrieben (KMU) neu geschaffene Arbeitsplätze können für ein Jahr mit einem nicht rückzahlbaren Zuschuss zu den Personalkosten gefördert werden. Voraussetzung ist, dass die Eingestellten zuvor erwerbslos waren und innerhalb von sechs Monaten vom Antragsteller nicht bereits sozialversicherungspflichtig beschäftigt worden waren. Auch betriebliche Ausbildungsplätze können gefördert werden.

Nähere Informationen:
Beschäftigungsbeihilfe für kleine und mittlere Unternehmen

Förderrichtlinie der Stadt Leipzig über die Gewährung von Zuwendungen an kleine und mittlere Unternehmen (KMU) im Rahmen des ESF-Bundesprogramms „Soziale Stadt – Bildung, Wirtschaft, Arbeit im Quartier“ (BIWAQ) („KMU-Beschäftigungsbeihilfe“)
Veröffentlicht im Leipziger Amtsblatt am 4. Juli 2009 (PDF-File, ca. 1,3 MB)

Faltblatt-Einleger zur KMU-Beschäftigungsbeihilfe (PDF-File, ca. 162 kB)

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Mikrokredite

Mikrokredite sind ein Förderinstrument, mit dem schnell (binnen zwei bis drei Wochen) und unkompliziert kleine Kreditsummen bei kurzen Laufzeiten bereit gestellt werden können und das sich sehr gut zur Förderung der lokalen Wirtschaft eignet.

Einen Mikrokredit können kleine Unternehmerinnen und Unternehmer (auch Existenzgründer oder Freiberufler) erhalten, die für eine relativ kleine Investition oder die Vorfinanzierung eines Auftrages kein Geld von der Bank erhalten. Generell ist ein Erstkredit von max. 5.000 Euro möglich; bei fristgerechter Rückzahlung kann ein Folgekredit bis max. 20.000 Euro gewährt werden.

Ausgereicht wird der Kredit über das Unternehmensgründerbüro (ugb) Leipzig.
Alle Informationen und eine erste Beratung bis zur Antragstellung bekommen Sie auch im IC-E InfoCenter Eisenbahnstraße 49 bei Dr. Michael Behling.

Bei der Kreditentscheidung, die in einem sehr persönlichen Verfahren gefällt wird, stehen die Person des Kreditnehmers, die unternehmerische Idee und das Geschäftsmodell im Vordergrund. Selbst ein negativer Schufa-Eintrag schließt nicht automatisch einen Mikrokredit aus.

Nähere Informationen:
Mikrokredite für kleine und mittlere Unternehmen

Faltblatt-Einleger Mikrokredite (PDF-File, ca. 157 kB)

 

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Leipziger Osten, Stadtteilmanagement, Quartiersmanagement, Soziale Stadt