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Fördermöglichkeiten für die lokale Ökonomie

Investitionsbeihilfe

Investitionsbeihilfe für kleine Unternehmen

Die Gelder für die Investitionsbeihilfe kommen aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und von der Stadt Leipzig.
Es können Investitionen im Fördergebiet Zentrum Eisenbahnstraße – Leipzig Ost bezuschusst werden, wenn sie in engem Zusammenhang mit der Gründung bzw. mit der Erweiterung oder Sicherung kleiner bestehender Unternehmen stehen. Die maximale Förderhöhe beträgt 35 Prozent. Werden neue Arbeitsplätze geschaffen, kann sie auf bis zu 40 Prozent erhöht werden, falls mehr als fünf neue Arbeitsplätze entstehen, sogar auf 50 Prozent.

Förderrichtlinie der Stadt Leipzig über die Gewährung von Zuwendungen an kleine Unternehmen im Rahmen des EFRE-Förderprogramms nach VwV-Stadtentwicklung 2007-2013 vom 20.05.2008, Abschnitt II Nr. 1.4 a (Nachhaltige Stadtentwicklung) („Investitionsbeihilfe“)
Veröffentlicht im Leipziger Amtsblatt am 4. Juli 2009 (PDF-File, ca. 0,9 MB)

Faltblatt: Fördermittel für die lokale Wirtschaft im Leipziger Osten. Beihilfeprogramm für kleine Unternehmen im EFRE-Fördergebiet „Zentrum Eisenbahnstraße / Leipzig-Ost” (PDF-File, ca. 635 kB)

 

 

 

Beschäftigungsbeihilfe

Beschäftigungsbeihilfe für kleine und mittlere Unternehmen

Die Beschäftigungsbeihilfe wird mit dem Projekt OstWerkStadt möglich, das seinerseits im Rahmen des vom Bundesbauministerium aufgelegten Programms „Soziale Stadt – Bildung, Wirtschaft, Arbeit im Quartier (BIWAQ)” realisiert und mit Geldern des Europäischen Sozialfonds (ESF), des Bundes und der Stadt finanziert wird.
In kleinen und mittleren Betrieben (KMU) neu geschaffene Arbeitsplätze können für ein Jahr mit einem nicht rückzahlbaren Zuschuss zu den Personalkosten gefördert werden. Voraussetzung ist, dass die Eingestellten zuvor erwerbslos waren und innerhalb von sechs Monaten vom Antragsteller nicht bereits sozialversicherungspflichtig beschäftigt worden waren. Auch betriebliche Ausbildungsplätze können gefördert werden.

Förderrichtlinie der Stadt Leipzig über die Gewährung von Zuwendungen an kleine und mittlere Unternehmen (KMU) im Rahmen des ESF-Bundesprogramms „Soziale Stadt – Bildung, Wirtschaft, Arbeit im Quartier“ (BIWAQ) („KMU-Beschäftigungsbeihilfe“)
Veröffentlicht im Leipziger Amtsblatt am 4. Juli 2009 (PDF-File, ca. 1,3 MB)

Faltblatt-Einleger zur KMU-Beschäftigungsbeihilfe (PDF-File, ca. 162 kB)

 

Antragstellung

Anträge nimmt das IC-E InfoCenter Eisenbahnstraße 49 entgegen.

Nach Prüfung der grundsätzlichen Förderfähigkeit durch das Amt für Wirtschaftsförderung und das Amt für Stadterneuerung und Wohnungsbauförderung (ASW) wird jeweils über die Bewilligung des Antrags in einer so genannten Clearingrunde gemeinsam mit den Kammern entschieden.
Der Zuwendungsbescheid wird schriftlich durch das ASW erteilt. Ein genereller
Anspruch auf Förderung besteht nicht.

 
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