
Investitionsbeihilfe für kleine Unternehmen
Projektlaufzeit: 2009 bis 2013
Anlaufstelle nach Projektende: Arbeitsladen Leipziger Osten
Beispiele erfolgreich geförderter kleiner Unternehmer im Leipziger Osten
Das Beihilfeprogramm für kleine Unternehmen (Investitionsbeihilfe) ist ein integrierter Bestandteil der nachhaltigen Stadtentwicklung aus Mitteln des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) und der Stadt Leipzig im Fördergebiet Zentrum Eisenbahnstraße - Leipzig Ost.
Es dient dazu, lokale Unternehmen zu stabilisieren und neue Unternehmen anzusiedeln. Dazu können nicht rückzahlbare Zuschüsse für betriebliche Investitionen in kleinen Unternehmen gewährt werden. Der Zuschuss erhöht sich, wenn zugleich neue Arbeits- oder Ausbildungsplätze geschaffen werden.
Die Investitionsbeihilfe für kleine Unternehmen (d. h. Unternehmen mit weniger als 10 Mio. € Jahresumsatz und weniger als 50 Beschäftigten) wird durch eine Richtlinie des Stadtrates geregelt. Sie wird aus Mitteln des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) und der Stadt Leipzig finanziert.
Für Investitionen in das betriebliche Anlagevermögen können nicht rückzahlbare Zuschüsse in Höhe von bis zu 35% gezahlt werden. Voraussetzung ist, dass das Vorhaben einen Beitrag zur Stadtentwicklung und zum Nachteilsausgleich leistet.
Mit dem IC-E InfoCenter Eisenbahnstrasse steht für den gesamten Leipziger Osten eine zentrale Anlaufstelle zur Verfügung. Hier erhalten Sie umfassende Beratung zu allen Fragen, die mit dem Programm sowie der Antragstellung zusammenhängen. Die praktische Umsetzung des Beihilfeprogramms startet im zweiten Halbjahr 2009 und endet im Jahr 2013. Antragschluss: 31.03.2013
Verfahren:
Annahme der Antragsunterlagen im
IC-E Info-Center Eisenbahnstraße
Eisenbahnstraße 49, 04315 Leipzig.
Nach Prüfung der grundsätzlichen Förderfähigkeit durch das Amt für Wirtschaftsförderung und das Amt für Stadterneuerung und Wohnungsbauförderung (ASW) wird jeweils über die Bewilligung des Antrags in einer so genannten Clearingrunde gemeinsam mit den Kammern entschieden.
Der Zuwendungsbescheid wird schriftlich durch das ASW erteilt. Ein genereller
Anspruch auf Förderung besteht nicht.
Förderrichtlinie der Stadt Leipzig über die Gewährung von Zuwendungen an kleine Unternehmen im Rahmen des EFRE-Förderprogramms nach VwV-Stadtentwicklung 2007-2013 vom 20.05.2008, Abschnitt II Nr. 1.4 a (Nachhaltige Stadtentwicklung) („Investitionsbeihilfe“)
Veröffentlicht im Leipziger Amtsblatt am 4. Juli 2009 (PDF-File, ca. 0,9 MB)
Fragen?
IC-E InfoCenter Eisenbahnstraße 49, 04315 Leipzig
info@leipziger-osten.de
Tel. (0341) 6 81 00 8-0
Fax (0341) 6 81 00 8-19
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