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Leipziger Osten: Förderung der lokalen Wirtschaft im Fokus – Investitions- und Beschäftigungsbeihilfen kommen
Zur Unterstützung von kleinen Unternehmen im Leipziger Osten wurden die Förderrichtlinien für die entsprechenden Investitions- und Beschäftigungsbeihilfen auf den Weg gebracht.
Am 17. Juni 2009 entscheidet der Stadtrat über die von Oberbürgermeister Burkhard Jung auf Vorschlag von Baubürgermeister Martin zur Nedden eingebrachte Vorlage. Zusammen mit der Umsetzung des Projekts „OstWerkStadt”, das die Unterstützung der lokalen Wirtschaft im Leipziger Osten durch Beratungs- und Kooperationsangebote zum Ziel hat, „können wir die guten Entwicklungsansätze der zurückliegenden Jahre verstetigen und neue Impulse geben”, kommentiert Martin zur Nedden.
Die Gelder für die Investitionsbeihilfe kommen aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und von der Stadt Leipzig. Investitionen im Fördergebiet werden bezuschusst, wenn sie in engem Zusammenhang mit der Gründung bzw. mit der Erweiterung oder Sicherung kleiner bestehender
Unternehmen stehen. Die maximale Förderhöhe beträgt 35 Prozent. Werden neue Arbeitsplätze geschaffen, kann sie auf bis zu 40 Prozent erhöht werden, falls mehr als fünf neue Arbeitsplätze entstehen, sogar auf 50 Prozent.
Im Rahmen des Projekts „OstWerkStadt“ können in kleinen und mittleren Betrieben (KMU) neu geschaffene Arbeitsplätze für ein Jahr mit einem nicht rückzahlbaren Zuschuss zu den Personalkosten gefördert werden. Voraussetzung ist, dass die Eingestellten zuvor erwerbslos waren und innerhalb von sechs Monaten vom Antragsteller nicht bereits sozialversicherungspflichtig beschäftigt worden waren. Auch betriebliche Ausbildungsplätze können gefördert werden.
Diese Beschäftigungsbeihilfe wird mit dem Projekt „OstWerkStadt“ möglich, das seinerseits im Rahmen des vom Bundesbauministerium aufgelegten Programms „Soziale Stadt – Bildung, Wirtschaft, Arbeit im Quartier (BIWAQ)” realisiert und mit Geldern des Europäischen Sozialfonds (ESF), des Bundes und der Stadt finanziert wird.
Die Anträge nimmt das IC-E InfoCenter Eisenbahnstraße 49 entgegen. Antragsschluss ist der 31. August 2012. Nach Prüfung der grundsätzlichen Förderfähigkeit durch das Amt für Wirtschaftsförderung und das Amt für Stadterneuerung und Wohnungsbauförderung (ASW) wird jeweils über die Bewilligung des Antrags in einer so genannten Clearingrunde gemeinsam mit den Kammern entschieden.
Der Zuwendungsbescheid wird schriftlich durch das ASW erteilt. Ein genereller
Anspruch auf Förderung besteht nicht.
Veröffentlicht im Leipziger Amtsblatt am 4. Juli 2009: