
Newsarchiv
Polizei startet Videoüberwachung der Kreuzung Eisenbahn- und Hermann-Liebmann-Straße
Am 8. September 2009 wurde der Kreuzungsbereich als fünfter Überwachungsbereich in der Stadt Leipzig in die stationäre Videoüberwachung der Leipziger Polizei aufgenommen.
Seit 1996 setzt die Polizeidirektion Leipzig die stationäre Videoüberwachung im geringen Umfang als ein Mittel zur Verhinderung und Bekämpfung von Kriminalität an örtlichen Brennpunkten im Stadtgebiet Leipzig erfolgreich ein. Der Einsatz der Videoüberwachung entfalte, so die Polizei, an allen Standorten eine zusätzliche präventive Wirksamkeit, senke insbesondere die Fallzahlen bestimmter Delikte.
Seit geraumer Zeit hat sich im Bereich der Eisenbahnstraße aus polizeilicher Sicht ein weiterer örtlicher Kriminalitätsschwerpunkt herausgebildet. So mussten für die Ortsteile Neustadt-Neuschönefeld und Volkmarsdorf im Jahr 2008 eine hohe Zahl an Rauschgiftdelikten registriert werden. Vor allem dem Kreuzungsbereich Eisenbahnstraße/Hermann-Liebmann-Straße komme aufgrund infrastruktureller Gegebenheiten (Straßenkreuzung, vier Haltestellen des ÖPNV und dichte Wohnbebauung im unmittelbaren Bereich) sowie der angrenzenden Ladengeschäfte dabei eine besondere Bedeutung zu.
Der für diesen Bereich beantragten und begründeten Einrichtung einer stationären Videoüberwachung wurde durch das Sächsische Staatsministerium des Innern nach rechtlicher Prüfung statt gegeben.
Aus baustatischen Gründen werden an der Kreuzung zwei Kameras eingesetzt, die die modernen technischen Möglichkeiten zum permanenten Ausblenden privater Zonen innerhalb des Überwachungsbereiches (wie Wohnungsfenster, Büroräume) haben, so die Polizei.
Mit der Einrichtung einer Videoüberwachung im genannten Kreuzungsbereich setzt die Polizeidirektion Leipzig die vom Aktionsbündnis Sicherheit im Leipziger Osten als notwendig betrachtete Erhöhung der Polizeipräsenz vor Ort zur Bekämpfung von Rauschgifthandel und Beschaffungskriminalität um. Die Maßnahme soll einer offenen Rauschgiftanbieterszene entgegenwirken und im Zusammenspiel mit anderen polizeilichen Maßnahmen eine wirksame Gefahrenabwehr im polizeirechtlichen Sinn einerseits sowie eine effektive Strafverfolgung bei der Feststellung von Straftaten andererseits sicherstellen.
Zur Seite des Aktionsbündnisses Sicherheit im Leipziger Osten