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Newsarchiv

Investitionsförderung für kleine Unternehmen (KU) 2016-2020

Anknüpfend an die erfolgreiche Förderung von KU aus EFRE-Mitteln in der Strukturfondsperiode 2007-2013 wird im Fördergebiet Zentrum Eisenbahnstraße - Leipzig Ost erneut ein KU-Förderprogramm aufgelegt.

Das neue Programm läuft von September 2016 bis Mitte 2020. Daraus können Investitionen von kleinen Unternehmen, die sich in dem EFRE-Gebiet ansiedeln oder erweitern wollen, bezuschusst werden.

Die neue Richtlinie zur Investitionsförderung von kleinen Unternehmen im EFRE-Gebiet Leipziger Osten wurde am 24.08.2016 vom Leipziger Stadtrat beschlossen.

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Zweck der Förderung nach dieser Richtlinie ist die Stärkung der lokalen Ökonomie im Fördergebiet, insbesondere durch:

  • Schaffung und Erhaltung von Arbeitsplätzen
  • Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit und Leistungsfähigkeit von Unternehmen
  • Verbesserung der Investitionstätigkeit
  • Schaffung von Anreizen zur Ansiedlung bzw. Existenzgründung von Unternehmen
  • Sicherung und Erweiterung der Unternehmensstandorte und
  • Revitalisierung leerstehender Gewerberäume


1. KOMPAKT-INFO KU-Beihilfe

I. GRUNDSÄTZLICH: KU-Beihilfe ist Investitionsförderung (unterhalb GA-Förderung). Da Mittelstandsförderung nicht investive Kosten fördert, keine Überschneidung, sondern Ergänzung.

II. RÄUMLICH nur im Leipziger Westen / Leipziger Osten möglich (siehe Gebietskulisse-Karten)

III. KU = UNTERNEHMEN von 0- 50 Mitarbeiter (einem Jahresumsatz oder einer Jahresbilanzsumme von höchstens 10 Mio. EUR)

IV. BRANCHE: gem. EU-Ausschluss (Landwirt, Fischer, Energie- und Wasserversorgung, Verkehrssektor, KFZ-Handel, Großflächiger Einzelhandel, Tankstellen, Bauhauptgewerbe, Wohnungswirtschaft, Versicherungen, Steuerberater, Rechtsanwälte, Notare, Spielhallen, Diskotheken, soziale Infrastruktur, Ärzte)

V. INVESTITIONEN: Betriebliche Investitionen (Stückpreis ab 150 € Kosten, werden in Bilanz aufgenommen) und bauliche Maßnahmen (Verbesserung Gewerberäume)

VI. FÖRDERHÖHE: Mindestförderbetrag 1.000 € (2.857 € Mindest-Invest. / 35% Förderung) - Maximal: 5.000 € (Invest. bis 14.857 € / 35% Förderung)

VII. ERHÖHTE FÖRDERUNG BEI ARBEITSPLATZSCHAFFUNG: Je zusätzlichen Arbeitsplatz (mind. 2 Jahre, > 20 Std./Woche) können +1.000 € bis max. 10.000 € Fördersumme ( 28.570 € Invest. / 5 neue Arbeitsplätze) ausgereicht werden.

Anträge müssen folgende Unterlagen enthalten:

  • Geschäftsplan bzw. Unternehmenskonzept mit dem Nachweis, dass es sich um ein kleines Unternehmen handelt
  • Gewerbeanmeldung bzw. Nachweis des Unternehmenssitzes im Fördergebiet
  • Vorhabenbeschreibung, Zeitplan
  • Investitions- und Finanzierungsplan mit Nachweis der Eigenmittel (25%) für das Vorhaben
  • die De-minimis-Erklärung sowie eine Erklärung über anderweitig erhaltene Förderungen.


2. Info zum Mittelstandsförderprogramm

Ansprechpartner:
Achim Lohse, Amt für Wirtschaftsförderung
achim.lohse@leipzig.de
Tel. 0341 1235857

Gebietsabgrenzung EFRE-Fördergebiet Zentrum Eisenbahnstraße - Leipzig Ost
KU-Förderrichtlinie
(Förderrichtlinie der Stadt Leipzig zur Gewährung von Investitionsbeihilfen an kleine Unternehmen in den EFRE-Fördergebieten Leipziger Westen und Leipziger Osten 2016-2020)

Zum Herunterladen: Faltblatt Förderung kleiner Unternehmen
(PDF-File, ca. 2,3 MB)

Gefördert durch die Europäische Union



 

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