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Verfügungsfonds Leipziger Osten

Antragstellung
Hinweise zur Antragstellung
Vergabeteam 
Beispiele geförderter Projekte 

Verfügungsfonds Gesundheit
Projektbeispiele aus dem Leipziger Osten

Projekte, die im Fördergebiet Kerngebiet Leipziger Osten („Soziale Stadt”) umgesetzt werden sollen und einen nachweisbaren Nutzen für dieses Gebiet erbringen, können aus Mitteln des Verfügungsfonds Soziale Stadt unbürokratisch unterstützt/gefördert werden.
Die Summe der im Rahmen dieses Fonds zu vergebenden Mittel wird jährlich neu festgesetzt.

Projektträger – Privatpersonen, Vereine, Einrichtungen usw. – können einen Antrag stellen,

  • wenn sie ein Projekt innerhalb des Fördergebiets Kerngebiet Leipziger Osten („Soziale Stadt”) realisieren wollen und



     Karte Herunterladen (435 kB) 

  • wenn dieses den gültigen Förderrichtlinien des Verfügungsfonds Soziale Stadt entspricht.

Antragstellung

Die Anträge sind in jedem Fall beim Amt für Wohnungsbau und Stadterneuerung, Abt. 64.3, z. Hd. Anika Franke, einzureichen:

  • per E-Mail an anika.franke@leipzig.de und
  • zusätzlich ausgedruckt und unterschrieben an:

    Amt für Wohnungsbau und Stadterneuerung
    Abt. 64.3, Frau Anika Franke
    Prager Straße 118
    04317 Leipzig

Stichtage zur Antragsabgabe 2023:

  • 31.03.23
  • 15.06.23
  • 15.08.23
  • 30.09.23 (optional)

 Vorbehaltlich der Freigabe der Haushaltsmittel stehen 5.000 € für investive und 5.000 € für nicht-investive Projekte im Jahr 2023 zur Verfügung.

Antragsformular (Vorlage zum Herunterladen, Word-File, ca. 69 kB)
Hinweise zur Antragstellung (PDF-File, ca. 42 kB)

Von einer Förderung ausgeschlossen sind u. a. Doppelförderungen, Maßnahmen zur Unterstützung des laufenden Geschäftsbetriebes oder Institutionalförderungen.

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Hinweise zur Beantragung von Projekten beim Verfügungsfonds Leipziger Osten

Förderbereiche und Förderhöhe

Für die Unterstützung kleiner Projekte gibt es zwei Förderbereiche:
1. Projekte ohne investive Kosten (keine Anschaffungen über 410 Euro, keine Baumaßnahmen o. ä.) Hier gibt es keine festgelegte Obergrenze für die anteilige Förderhöhe. Es werden ein angemessener Eigenanteil sowie Eigenleistungen des Antragstellers erwartet.
2. Projekte mit investiven Kosten (z. B. Verschönerungsmaßnahmen an Gebäuden und baulichen Anlagen, kleine Investitionen im Wohnumfeld o. ä.) Hier erfolgt eine maximale Bezuschussung von 50% der förderfähigen Kosten. Der Rest muss als Eigenanteil durch den Antragsteller erbracht werden.

Für die Einordnung und Förderfähigkeit beabsichtigter Maßnahmen sollte im Zweifelsfall vorher eine Beratung eingeholt werden.

Sitz und Wirkungsbereich der Antragsteller

  • Der Wirkungsbereich der Projektträger muss dauerhaft zumindest teilweise im Leipziger Osten liegen. Dabei ist nicht die formale Adresse des Trägers entscheidend.
  • Projektträger, die ihren Wirkungsbereich überwiegend außerhalb des Leipziger Ostens haben, können auch Anträge in Kooperation mit Trägern aus dem Stadtteil stellen.

Wirkungen des Projektes:

  • Das beantragte Projekt muss einen nachvollziehbaren Nutzen für den Stadtteil haben.
  • Die geförderten Projekte sollten möglichst eine längerfristige Wirkung haben.

Prüfung anderer Fördermöglichkeiten:

  • Wenn es für Projekte die Möglichkeit gibt, über Fachförderrichtlinien der Stadt oder andere Programme unterstützt zu werden, sollen diese vorrangig genutzt werden. Dies betrifft insbesondere Projekte, die wiederkehrend oder längerfristig geplant werden.
  • Der Verfügungsfonds soll vor allem durch solche Projekte genutzt werden, für die kein längerfristiger Planungsvorlauf möglich ist oder die über andere Programme grundsätzlich nicht förderfähig sind.

Beratung:

  • Allen Antragstellern wird empfohlen, vor Abgabe eines Antrages eine Beratung durch das Amt für Wohnungsbau und Stadterneuerung zu nutzen.

Hinweise zur Antragstellung (PDF-File, ca. 42 kB)

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Rückfragen und Beratung: 
Amt für Wohnungsbau und Stadterneuerung, Abt. 64.3, Anika Franke
Tel. 0341 - 123 5430
anika.franke@leipzig.de


Beispiele geförderter Projekte aus vergangenen Jahren

Das Vergabegremium

Nach Prüfung der Anträge durch das regelmäßig tagende 11-köpfige Vergabeteam, das sich aus Teilnehmern des Forums Leipziger Osten zusammensetzt, erfolgt die zeitnahe Entscheidung.

Die Mitglieder des zur Zeit arbeitenden Vergabegremiums wurden vom 33. Forum Leipziger Osten am 29.10.2019 gewählt.  

Das Vergabegremium ab 29.10.2019

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Leipziger Osten, Stadtteilmanagement, Quartiersmanagement, Soziale Stadt